Die Welt des Weins ist Groß und Rund und bietet von A wie Argentinien bis Z wie Zypern so manch Überraschendes und Interessantes zu entdecken.
1. Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter, VAT-VinArTours, Andrea Hoffmann (nachfolgend VAT genannt), den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Wir empfehlen die Anmeldung schriftlich vorzunehmen.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertragliche Verpflichtung aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Er haftet neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern.
1.3 Bei Gruppenreisen wird die Anmeldung durch den Leiter bzw. Beauftragten der Gruppe vorgenommen, der in Vollmacht für die anderen Mitglieder unterzeichnet. Jedes einzelne Mitglied ist Vertragspartner von VAT.
1.4 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch VAT, Forst zustande. Über die Annahme, die keiner bestimmten Form bedarf, informiert VAT in der Regel durch eine Rechnung/Buchungsbestätigung, welche die wesentlichen Reiseleistungen enthält. Sofern Buchungen über ein vom Reisegast beauftragtes Reisebüro vorgenommen werden, wird die Buchungsbestätigung in aller Regel dem Reisebüro übersandt.
2. Bezahlung
2.1. Mit Vertragsschluss leisten Sie bitte eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises, wenn Ihnen ein Sicherungsschein übergeben wurde. Die Anzahlung wird auf Ihren Reisepreis angerechnet.
2.2. Wir haben selbst hohe Vorleistungen an unsere Vertragspartner zu erbringen, um sicherzustellen, dass Ihre Reiseleistungen auch ordnungsgemäß erbracht werden.
Wir bitten Sie deshalb, 24 Tage vor Reiseantritt, wenn feststeht, dass Ihre Reise - wie gebucht - durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus den in Ziff. 7. festgelegten Gründen abgesagt werden kann, und wir Ihnen einen Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB übergeben haben, die Restzahlung zu leisten.
2.3. Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen durch VAT.
2.4 Die Reiseunterlagen werden vom Kunden, je nach seiner Wahl, jedoch nicht früher als 14 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich nach Eingang seiner Zahlung bei VAT oder bei dem von dem Reisenden beauftragten Reisebüro zugesandt oder gegen Zahlung bei VAT oder seinem buchenden Reisebüro ausgehändigt.
3. Vertragliche Leistungen
3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dem für den Reisezeitraum gültigen Internetseiten/Prospekt sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung maßgeblich. Mündliche Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch VAT.
3.2. Ihre Reise beginnt und endet je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer zu dem im Internet/Prospekt angegebenen Abreise- und Ankunftstermin. Der erste und der letzte Tag der gebuchten Reise dienen in erster Linie der Erbringung der Beförderungsleistung. Auf Flugzeiten hat VAT nur begrenzten Einfluss, da diese von den einzelnen Fluggesellschaften festgelegt werden.
3.3. Am Zielort werden Sie entsprechend Ihrer Buchung untergebracht und verpflegt.
3.4. Die Preise gelten, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, für die Unterkunft in Doppelzimmern.
Der Reisepreis ist abhängig von der Ihrem Reiseantritt zugrundeliegenden Reisezeit und dem jeweiligen Abflughafen. Für die Gesamtdauer Ihres Aufenthalts gilt der für den Termin des Reiseantritts maßgebliche Preis.
Einzelzimmer stehen oftmals nur in beschränktem Umfang zur Verfügung und können trotz gemachter Zusage nicht immer garantiert werden. Bei etwa notwendig werdender Zusammenlegung in Doppelzimmer erfolgt die Rückzahlung des für das Einzelzimmer einbezahlten Zuschlages. Weitergehende Ansprüche können nicht anerkannt werden. Andererseits müssen wir uns vorbehalten, allein reisende Kunden, die Doppelzimmer gebucht haben, in Einzelzimmer unterzubringen und den Einzelzimmerzuschlag zu berechnen, wenn kein Partner gefunden wird.
3.5. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. VAT ist berechtigt, aus wichtigen Gründen einen Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückflughafens vorzunehmen, soweit für den Kunden zumutbar. Auch Flugplanänderungen sind möglich.
Wenn ein Flug auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen durchgeführt wird, übernimmt VAT die Kosten für eine Ersatzbeförderung bis zur Höhe der Bahnfahrt 2. Klasse bzw. sorgt für den Bustransfer zum ursprünglich vorgesehenen Flughafen.
4.2. Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, wie z. B. Änderungen der Beförderungszeiten und Art der Unterbringung, die nach Vertragsabschluß notwendig und nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.4. VAT ist verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird VAT Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.5. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.
5. Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchung, Ersatzpersonen Rücktritt
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Wir empfehlen den Rücktritt per Einschreiben vorzunehmen.
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen.
5.3 Für langfristige Annullierungen von Festanmeldungen (d. h. Abmeldung bis 60 Tage vor Reisebeginn) wird eine Stornogebühr in Höhe von Euro 50,- pro Person berechnet. Die Gebühr ist durch die Versicherungspolice nicht abgedeckt und muss demzufolge in jedem Falle vom Kunden bezahlt werden.
5.4. Bei Flugpauschalreisen im Linienverkehr: bis zum 40. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises, vom 39.bis 16.Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises, ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises.
Bei Nichtantritt der Reise ohne Stornierung können 100 des gesamten Reisepreises in Rechnung gestellt werden.
Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht inbegriffen.
5.5. Umbuchung: Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), können wir bis zum 60. Tag bei Flugpauschalreisen im Linienverkehr eine Umbuchungsgebühr von 50,- Euro pro Reisegast erheben. Die Umbuchung muss schriftlich erfolgen.
6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten:
6.1. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt; bei Nichterreichen einer festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet. Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
6.2. Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Reise (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen, Mithilfe beim Reiseablauf etc.), die in der jeweiligen Ausschreibung (Detailprogramm etc.) verbindlich festgelegt sind, nicht entspricht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.
Bei der Kündigung nach Antritt der Reise wird der Reiseveranstalter durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen.
8. Haftung des Reiseveranstalters
8.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z. B. Beförderungsunternehmen, Hotel- und Ferienanlagen usw.);
3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3.5 vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben;
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
8.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
8.3. An Wanderungen sowie sportlichen Betätigungen aller Art und ähnliche mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr. Der Reiseveranstalter haftet insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9. Gewährleistung
9.1. Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
9.2. Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
9.3. Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisegastes gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag aufgehoben, so behalten Sie den Anspruch auf Rückbeförderung, schulden uns jedoch den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
9.4. Schadensersatz: Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
10. Beschränkung der Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
10.2. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Reisegast und Reise 4000,- EUR. Liegt der Reisepreis über 1400,- EUR, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang in Ihrem Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
11. Mitwirkungspflicht
11.1. Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
11.2. Sie sind insbesondere verpflichtet. Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, wenden Sie sich bitte an unsere örtliche Vertretung oder den betreffenden Leistungsträger an Ihrem Urlaubsort. Die entsprechenden Informationen können Sie Ihren Reiseunterlagen entnehmen. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
11.3. Die Reiseunterlagen enthalten die Sicherungsscheine, Beförderungsausweise, die Gutscheine für das Landarrangement, Tipps für das Reiseland und ggfs. Visaunterlagen und Pass. Falls der Reiseteilnehmer seine Dokumente nicht rechtzeitig vor Abreise vollständig erhalten haben sollte, ist VAT umgehend zu benachrichtigen. Die Nichtteilnahme an dem gebuchten Programm aufgrund von unvollständigen Reiseunterlagen geht zu Lasten des Reiseteilnehmers und löst die Verpflichtung zur Zahlung entsprechend den Vertragsbedingungen aus, wenn nicht ein von VAT zu vertretender Mangel vorliegt.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung, Abtretungsverbot
12.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisegast innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisegast Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
13. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften
13.1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird , über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Informationen dazu enthalten die VAT -Detailinfos, die nach Buchung zugesandt werden. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
14. Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisevereinbarungen.
Der Reisegast kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Reiseveranstalter:
VAT-VinArTours, A. Hoffmann, Im Schnepfenflug 20, 67147 FORST / Weinstr. Telefon: 0049-6326-9675763, Fax 0049-6326-9675766 / E-Mail: hoffmann@vinartours.de, Internet: www.vinartours.de